Wissenswertes aus dem Apothekenalltag: Retaxationen

Apothekenmitarbeiter:innen kennen es: gerade sind alle Retaxationen bearbeitet und schon flattern die nächsten in die Apotheke. Bei einer Retaxation übernimmt die Krankenkasse die Kosten eines Arzneimittels nicht. Für Apotheken lauern aufgrund der komplexen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit einige Fallstricke – insbesondere in der Gruppe der Laxanzien. Hier erhalten Sie Hinweise, was bei der Abgabe zu beachten ist. Fast alle MOVICOL®-Produkte sind verordnungs- und damit erstattungsfähig. 1